Die SPD-Stadtratsfraktion stimmte für die Nutzungsänderung. Die Unterbringung von Asylbewerberfamilien kann nicht aufgrund zweier Stellplätze scheitern. Zumal das Landratsamt das Gebäude als eine Einheit auf einem Grundstück definiert hat und damit die Stellplatzsatzung erfüllt ist. Es ergibt doch keinen Sinn, sich für Flüchtlinge einzusetzen und Symbolpolitik zu betreiben und dann die Unterbringung von geflüchteten Familien wegen eines Stellplatzes abzulehnen!